Als Gesundheitsförderungsmaßnahme für Arbeitnehmer ist es dem Arbeitgeber auch in 2016 möglich, einen Betrag bis zu € 500,00 im Kalenderjahr für folgende Maßnahmen steuerfrei zu zahlen:
- Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
- Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel
- Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlernährung
- Maßnahmen zur Stressbewältigung
- Suchtprävention
- Aufwendung für Schutzimpfung
- Vorsorgeuntersuchungen
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um Leistungen handelt, die den Anforderungen des § 20 (Prävention und Selbsthilfe) und 20a SGBV entsprechen.