Claudia Graser | Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz | Schweinfurt

Praxis für Psychotherapie Claudia Graser
Heilpraktikerin für Psychotherapie Schweinfurt

IMG_1682Erklärung des Titels „Heilpraktikerin für Psychotherapie“:

Um die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ führen zu dürfen und eine Praxiserlaubnis zu erhalten, muss man sich einer amtlichen Überprüfungen unterziehen. Zuerst erfolgt die schriftliche Prüfung. Ist diese bestanden, wird man zur amtsärztlichen Überprüfung zugelassen. Nur wer die amtsärztliche Prüfung, bei der auch ein Facharzt für Psychiatrie oder für Neurologie bzw. ein Facharzt für Psychotherapie als Beisitzer anwesend ist, besteht, erlangt diese Qualifikation und darf sich dann „Heilpraktiker für Psychotherapie“ nennen. Für eine Praxiserlaubnis in Schweinfurt finden diese Überprüfungen in Würzburg statt, die Erlaubnis wird dann vom Gesundheitsamt in Schweinfurt erteilt.
Bei der Prüfung müssen „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ nachgewiesen werden, ebenso die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln“.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie arbeitet nicht mit Psychopharmaka, muss aber deren Einsatzmöglichkeiten und Wirkungsweisen kennen.
Um therapeutisch arbeiten zu können, sind zusätzliche mehrjährige Ausbildungen und Qualifikationen in den jeweiligen Therapimethoden vorgeschrieben.
(Anmerkung: Der Titel „Psychologischer Berater“ durchläuft diese Prüfungen nicht)