Claudia Graser | Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz | Schweinfurt

Praxis für Psychotherapie Claudia Graser
Heilpraktikerin für Psychotherapie Schweinfurt

Als Gesundheitsförderungsmaßnahme für Arbeitnehmer ist es dem Arbeitgeber auch in 2016 möglich, einen Betrag bis zu  € 500,00 im Kalenderjahr für folgende Maßnahmen steuerfrei zu zahlen:

  • Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlernährung
  • Maßnahmen zur Stressbewältigung
  • Suchtprävention
  • Aufwendung für Schutzimpfung
  • Vorsorgeuntersuchungen

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um Leistungen handelt, die den Anforderungen des § 20 (Prävention und Selbsthilfe) und 20a SGBV entsprechen.